Der Verein „Kleine Hörlöwen e. V.”

Hörstörungen und Hörprobleme

Früherkennung und -förderung bei Hörstörungen

„Hörst du schlecht?“ Wenn Kinder nicht hören, kann eine Hörstörung der Grund sein. Es ist wichtig, diese rechtzeitig zu erkennen, denn das Hörvermögen stellt nicht nur die Voraussetzung für eine altersgerechte Sprachentwicklung dar. Es bildet auch die Grundlage dafür, dass Kinder sich rundum gut entwickeln.

Hörprobleme frühzeitig erkennen

Unentdeckte Hörstörungen können die Sprachentwicklung beeinträchtigen, aber auch die emotionale, intellektuelle und psychosoziale Entwicklung deutlich erschweren. Je eher Hörprobleme erkannt und therapiert werden, desto besser. Aus diesem Grund hat seit dem 1. Januar 2009 jedes Neugeborene einen gesetzlichen Anspruch auf eine Untersuchung des Hörvermögens (Hörscreening). Sie sollte bis zum 3. Lebensmonat erfolgen, um rechtzeitig eine entsprechende Therapie einzuleiten.

Hörscreenings

Allein mit der Durchführung eines einmaligen Hörscreenings ist jedoch nicht sichergestellt, dass das Kind auch im Weiteren ein normales Hörvermögen entwickelt. Vielmehr ist ein Nachverfolgen – zumindest der Kinder mit auffälligem Hörtest – erforderlich (das sogenannte Tracking). Dies ist jedoch gesetzlich nicht eindeutig geregelt und bis jetzt in Niedersachsen (außer in Oldenburg) auch nicht umgesetzt.

Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, für Braunschweig und Umgebung dieses Tracking für alle Neugeborenen so zu verankern, dass Kinder mit Hörstörungen frühzeitig erkannt und ab dem 3. Lebensmonat optimal gefördert werden können.

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen

Warum macht man ein Hörscreening?

In Deutschland hat seit dem 01.01.2009 jedes Neugeborene einen gesetzlichen Anspruch auf eine Untersuchung des Hörvermögens (Hörscreening). Durch dieses Screening können angeborene Hörstörungen frühzeitig erkannt und behandelt  werden. Denn etwa 1 bis 2 von 1000 Neugeborenen leiden unter einem angeborenen Hörverlust. Ohne das Hörscreening wurde in der Vergangenheit eine Schwerhörigkeit oft zu spät erkannt, meist erst im 2. oder 3. Lebensjahr. Dabei kam es häufig zu Störungen in der sprachlichen, psychosozialen und intellektuellen Entwicklung. Heute kann man dies bei frühzeitiger Diagnostik durch Frühförderung und moderne Hörgeräte-Technologie vermeiden. Ziel des Hörscreenings ist es, Hörstörungen bis zum dritten Lebensmonat zu diagnostizieren und mit einer Therapie in den ersten sechs Lebensmonaten zu beginnen.

Wann und Wo wird das Hörscreening durchgeführt?

Das Hörscreening sollte zwischen dem 3. und 5. Lebenstag (U2) oder spätestens vor Entlassung aus der Geburts- bzw. Kinderklinik erfolgen. Wird das Neugeborene in der Klinik nicht gescreent, kann die Untersuchung bei der U3 auch beim Kinderarzt, Pädaudiologen oder Hals-Nasen-Ohrenarzt erfolgen. Wie das Hörscreening durchgeführt werden soll wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in der „Kinder-Richtlinie“ festgelegt. Die Richtlinie enthält als Anlage 7 eine Elterninformation zur Früherkennung von Hörstörungen bei Neugeborenen.

Welche Messmethoden gibt es beim Hörscreening?

Zur Durchführung stehen zwei bzw. drei (TEOAE, DPOAE und AABR) Messverfahren zur Verfügung, die problemlos, nicht invasiv und völlig schmerzlos am schlafenden Neugeborenen durchgeführt werden können. Bei der Ableitung von TEOAE (Transitorische evozierte otoakustische Emissionen) wird dem Kind über eine Sonde im Gehörgang ein Ton angeboten. Ein gesundes Ohr/Innenohr nimmt diesen Ton wahr und sendet als Antwort einen zweiten Ton zurück zum äußeren Gehörgang. Dort wird der Ton mit einer Messsonde registriert. Diese Untersuchung wird häufig beim Erstscreening durchgeführt. Die Pädaudiologen verwenden für eine noch genauere Information des Hörvermögens die DPOAE (Distorsionsprodukte otoakustischer Emissionen). Bei der AABR (Automated auditory brainstem response / automatisierte Hirnstammaudiometrie) wird dem Ohr über eine Sonde ein Klickreiz zugeführt. Gleichzeitig wird die Antwort des Hörnervs und Hirnstamm über drei Oberflächenelektroden von der Kopfhaut abgeleitet und automatisch ausgewertet. Diese Methode wird bei Risikokindern und zur Kontrolluntersuchung bei auffälligen Tests eingesetzt.

Wie funktioniert das Hörscreening?

In der Geburtseinrichtung erfolgt die Aufklärung der Eltern, sowohl durch das Personal als auch über eine schriftliche Elterninformation. Jedem Kind wird eine Screening-ID (Identifikationsnummer) zugeordnet. Nachdem die Eltern dem Hörscreening und/oder einer Datenspeicherung zugestimmt haben, erfolgt die ein- oder zweistufige Untersuchung. Zweistufiges Hörscreening = Stufe 1: TEOAE bei gesunden Neugeborenen, Stufe 2: AABR bei allen Risikokindern, sowie allen Kindern mit auffälligen TEOAE Ergebnis. Einstufiges Hörscreening = Stufe 1: AABR bei gesunden Neugeborenen und bei Risikokindern. Das Screening-Gerät zeigt zwei unterschiedliche Ergebnisse an. Pass = unauffälliges Testergebnis, kein Hinweis auf eine Hörstörung. Refer = auffälliges Testergebnis, Kontrolle erforderlich. Das Testergebnis wird im gelben Untersuchungsheft (U-Heft) dokumentiert und bei Zusammenarbeit mit einer Hörscreening Zentrale an diese übermittelt.

Was ist ein Tracking?

Tracking bedeutet Nachverfolgung von nicht getesteten oder auffällig getesteten Kindern. Das Tracking wird durch Hörscreening Zentralen organisiert. Täglich werden der Trackingzentrale die gemessenen Daten direkt vom Messgerät übermittelt. Um frühzeitig Hörstörungen zu erkennen und zu therapieren werden die Eltern durch diese Zentrale mehrfach an noch ausstehenden Untersuchungen schriftlich erinnert. Das Tracking ist also eine Ergänzung der eigentlichen Hörscreening Untersuchung und dient der rechtszeitigen Feststellung einer möglichen Hörstörung. Doch diese Nachbeobachtung ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt und bisher in Niedersachsen (außer in Oldenburg) auch nicht umgesetzt.

Hat mein Kind ein erhöhtes Risiko für eine Hörstörung?

Zusammenstellung der Risikomerkmale für das Auftreten einer frühkindlichen Hörstörung in Anlehnung an das „Year 2000 Position Statement“ des Joint Commitee on Infant Hearing (JCIH).

  • familiäre Hörstörungen
  • neonatale Infektionen
  • intrauterine Infektionen (CMV, Röteln, Herpes, Toxoplasmose)
  • kraniofaziale Fehlbildungen (Fehlbildungen an Ohrmuschel oder Gehörgang)
  • Geburtsgewicht < 1500g
  • Geburt vor der 32. SSW
  • perinatale Asphyxie
  • ototoxische Medikamente (Schleifendiuretika, Glykosamide)
  • kritische Hyperbilirubinämie <16-20mg
  • Beatmung >10 Tage
  • schwere respiratorische Anpassungsstörung
  • Abusus der Mutter
  • Syndrome die mit Hörstörungen einhergehen: Neurofibromatose, Usher-, Waardenburg-, Pendrend-, Jervell- und Lange-Nielson-Syndrom
Was macht man bei einer auffälligen Screening Untersuchung?

Ursachen für einen auffälligen Test können auch unbedenklich sein wie z.B. Verschmutzung des Gehörgangs mit Käseschmiere, Fruchtwasser im Mittelohr oder laute Hintergrundgeräusche während der Untersuchung. Bei Auffälligkeiten sollte eine Kontrolluntersuchung (AABR) eingeleitet werden und eine Pädaudiologische Vorstellung erfolgen. Durch Reinigung des Gehörgangs können dann bereits unauffällige Hörergebnisse erzielt werden. Zeigt sich weiterhin ein auffälliges Testergebnis sollte bis zur 12. Lebenswoche eine pädaudiologische Diagnostik eingeleitet werden. Ziel dieser Diagnostik ist es bis zum 3. Lebensmonat das Ausmaß und die Art der Schwerhörigkeit zu ermitteln. Schalleitungsschwerhörigkeiten, wie z.B. ein Paukenerguss (Flüssigkeit im Mittelohr) können konservativ oder operativ (ab 6. Lebensmonat) therapiert werden. Bei einer Schallempfindungsschwerhörigkeit, wo eine Störung im Innenohr besteht, sollte eine Hörgeräteversorgung (z.B. Cochlea Implantat) bis zum 6. Lebensmonat eingeleitet werden. Ein unauffälliges Hörscreening ist aber noch keine Garantie für ein intaktes Gehör. Ihr Kind kann auch später noch eine Hörstörung entwickeln. Deshalb bleiben Sie wachsam, vor allem, wenn ihr Kind ein erhöhtes Risiko für eine Hörstörung hat (siehe Risikomerkmale).

Was sind die Ziele und Aufgaben des Vereins?

Satzung §2

Die Aufgabe des Vereins ist die Förderung bzw. Unterstützung

  • eines Hörscreenings bei allen Neugeborenen in Braunschweig und Umgebung und Mitwirkung bei der praktischen Umsetzung,
  • der Diagnostik, Früherkennung und Betreuung von Kindern mit angeborenen und erworbenen Hörstörungen in Braunschweig und Umgebung,
  • des regionalen Trackings (Nachverfolgung) in Braunschweig und Umgebung
  • der Verein strebt eine fachliche Zusammenarbeit mit den Geburtskliniken, Kinderkliniken, Kliniken für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, den Pädaudiologen, den niedergelassenen Fachärzten für Kinderheilkunde und Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde sowie Kinderkrankenschwester/-pflegern und Hebammen in Braunschweig und Umgebung an.

Haben Sie weitere Fragen?

Rufen Sie uns unter 05 31/595 12 15 an, schreiben Sie uns eine E-Mail an info@kleine-hoerloewen.de oder nutzen Sie das unten stehende Kontaktformular.

Mitgliedschaft

Der Verein „Kleine Hörlöwen e. V.”

Gründung

Der Förderverein „Kleine Hörlöwen e.V.“ wurde im November 2015 gegründet, um eine qualifizierte Nachsorge nach auffälligem Hörscreening zu unterstützen. Im Förderverein engagieren sich Mitarbeiter des Landesbildungszentrums für Hörgeschädigte, der Klinik für HNO-Heilkunde, der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Hörgeräteakustiker, Logopäden, Hebammen, Eltern sowie niedergelassene Fachärzte für HNO-Heilkunde und Kinderheilkunde in Braunschweig und Umgebung.

Hierzu lebt der Verein eine enge fachliche Zusammenarbeit mit den regionalen Geburts- und Kinderkliniken, Kliniken für HNO-Heilkunde, niedergelassenen Fachärzten für HNO- und Kinderheilkunde, Hebammen, Logopäden, Kindergesundheitspflegerinnen und -pflegern sowie Frühfördereinrichtungen und Hörgeräteakustiker.

Die Finanzierung erfolgt durch Mitgliedsbeiträge und Spenden.

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CI Sommerfest am 22.05.2019

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Kontakt

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So finden Sie uns

Kleine Hörlöwen e. V.
c/o Städt. Klinikum Braunschweig gGmbH
HNO-Klinik
Holwedestraße 16
38118 Braunschweig

So erreichen Sie uns

Telefon: 05 31/5 95 12 15
Fax: 05 31/5 95 14 65
E-Mail: info@kleine-hoerloewen.de
Internet: www.kleine-hoerloewen.de

Hier finden Sie Wissenswertes:

Die Organisationen "HEAR THE WORLD FOUNDATION" unterstützt schwerhörige Menschen. Beim Verein "KinderKlassik e.V." spielen Kinder klassische Musik, wobei das Hören sehr wichtig ist. Werfen Sie doch auch einmal einen Blick auf die Seiten.

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